Offenes Ferienprogramm

Offenes Ferienprogramm für Kinder von 6 bis 12 Jahren

In unserem offenen Ferienprogramm werden Kinder von 6 bis 12 Jahren in allen Schulferien (mit Ausnahme der Weihnachtsferien) betreut. Wir bieten Ihren Kindern vielfältige Aktionen an, an denen die Kinder freiwillig teilnehmen können, wie z.B. Hüttenbau, verschiedene Mal- und Bastelstationen, Schnitzen von Rindenschiffchen o.ä., Spaziergänge mit unseren Eseln und kleine Ausflüge, Fußballspielen und vieles andere. Den Kindern steht ein großzügiger Außenbereich mit Sandkasten, Wasserspielen und unterschiedlichen Spielgeräten zur Verfügung.

  • Frühbetreuung: 7:30 bis 9:30 Uhr
  • Kernbetreuung: 9:30 bis 16:30 Uhr
  • Die Kinder bekommen täglich ein warmes Mittagessen und ein Nachmittagssnack und in der Frühbetreuung zusätzlich noch ein Frühstückssnack.
  • Das Offene Ferienprogramm ist nur wochenweise buchbar, die Buchung von einzelnen Tagen ist nicht möglich.
  • Für Kinder, die einen VHS-Kurs besuchen kann eine Frühbetreuung (7:30 bis 8:30 Uhr) und/oder eine Spätbetreuung (14:30 bis 16:30 Uhr) im offenen Ferienprogramm hinzugebucht werden.

Wir freuen uns herzlich auf Euer Kommen und eine erlebnisreiche Zeit!

Bitte klicken Sie unten die jeweiligen Ferien an, um zum Onlineshop zu gelangen. 

1. Pfingstferienwoche, 2. Pfingstferienwoche

Weitere Informationen:

 

Konzept und Regeln des Offenen Ferienprogramms

Im Offenen Ferienprogramm werden alle Kinder von unseren Betreuungsfachkräften betreut. Eine Einzelbetreuung von einer bestimmten Fachkraft können wir nicht anbieten. Die Kinder bewegen sich frei auf dem Gelände und nehmen freiwillig an den unterschiedlichen Angeboten teil. Um die Sicherheit im Ferienprogramm sicherstellen zu können, gelten im Offenen Ferienprogramm folgende Regeln. Bitte besprechen Sie diese im Vorfeld mit Ihrem Kind:

  1. Alter der Kinder: Das Offene Ferienprogramm richtet sich ausschließlich an Schulkinder ab 6 Jahren. Im Zweifelsfall müssen wir uns eine Schulbescheinigung zeigen lassen. Die Sommerferien sind ein Übergang, alle Kinder, die im September eingeschult werden sind willkommen. In allen anderen Ferien müssen wir Kinder, die noch in einer Kita sind, ausschließen.
  2. Anmeldung: Alle Kinder (auch die Kinder der Früh- und Spätbetreuung aus den VHS-Kursen) müssen sich täglich an der Anmelde-Station anmelden.
  3. Abholung: Alle Kinder, die abgeholt werden oder alleine nach Hause gehen, müssen bei einer betreuenden Person abgemeldet werden. Soll Ihr Kind von einer anderen Person abgeholt werden oder soll es alleine nach Hause gehen, muss dies im Vorfeld von den Eltern schriftlich bestätigt werden. Formular Abholgenehmigung
  4. Meldeplicht: Bitte teilen Sie uns mit, wenn Ihr Kind sprachliche oder soziale Besonderheiten bzw. besonderen Betreuungs- bzw. Förderbedarf hat, damit wir darauf eingehen können. Dies gilt auch für die Einnahme von Medikamenten. Im Einzelfall können wir geeignete Maßnahmen abstimmen. Auch Allergien und Unverträglichkeiten die im Betreuungsalltag relevant sind, müssen dem Betreuungspersonal vor Betreuungsantritt mitgeteilt werden.
  5. Das Angebot beinhaltet ein Mittagessen in Höhe von 5,00 EUR pro Tag. Falls Unverträglichkeiten bei ihrem Kind bestehen sollte, oder es andere wichtige Gründe gibt, die dafür sprechen, dass Ihr Kind das Mittagessen nicht einnehmen soll, so können wir das Geld im Nachhinein erstatten. In diesem Fall sollte Ihr Kind ein ausreichend bemessenes Vesper dabei haben.
  6. Auf unserem Platz gilt ein Handyverbot. Ein Gebrauch führt zur Aufbewahrung des Handys an einem sicheren Ort.
  7. Kinder dürfen das Gelände der Kaltenbach-Stiftung nicht eigenständig und ohne Begleitung einer betreuenden Person verlassen.
  8. Nicht Schlagen, nicht spucken, nicht treten, keine Schimpfwörter verwenden.
  9. Halten sich Kinder wiederholt nicht an die Regeln, werden wir Kontakt mit den Eltern aufnehmen, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Kinder, die trotz wiederholter Ermahnung durch auffälliges Verhalten den Gesamtbetrieb stören, sich oder andere Kinder gefährden, unerlaubt das Angebot verlassen oder sonstige schwerwiegende Gründe im Verhalten bestehen, können vom Betreuungsangebot ausgeschlossen werden.

Stornierung des Tickets

  • Sie können jederzeit den Rücktritt von der Teilnahme an einer Veranstaltung erklären. Die Rücktrittserklärung muss in Textform erfolgen und kann auch per E-Mail übermittelt werden.
  • Erfolgt der Rücktritt bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn, fallen Stornokosten in Höhe von 3 Euro an.
  • Erfolgt der Rücktritt in weniger als 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, sind die vollen Veranstaltungsgebühren zu zahlen.
  • Gegebenenfalls besteht im Einzelfall die Möglichkeit, dass Sie eine geeignete Ersatzperson für die Teilnahme an der Veranstaltung benennen und damit eine Vertragsänderung statt eines Rücktritts vorgenommen werden kann. Sprechen Sie uns dazu gerne an.


Versicherungsschutz

Wir geben uns große Mühe, dass keine Unfälle passieren, dennoch sind diese nicht ganz auszuschließen.

  • Bitte denken Sie daran, dass die Erziehungsberechtigten grundsätzlich für die Haftpflichtversicherung sowie für Kranken- und Unfallversicherung des Kindes verantwortlich sind. Die Kinder sind nicht über den Veranstalter (Dieter-Kaltenbach-Stiftung) versichert. 
  • Für die Beschädigung oder den Verlust irgendwelcher Gegenstände und Kleidungsstücke kann keine Haftung übernommen werden.

Finanzielle Unterstützung

Für Familien, die finanzielle Schwierigkeiten haben und deren Kinder ohne Unterstützung am Offenen Ferienprogramm nicht teilnehmen könnten, gibt es einen Sozialfond (CHINDERLACHE e.V.). Im Gespräch können wir über die Übernahme der Kosten sprechen. Bitte wenden Sie sich (nur per E-Mail) vertrauensvoll an s.andris_at_kaltenbach-stiftung.de


Wichtiges zum Schluss

Lageplan

Ort:
Dieter-Kaltenbach-Stiftung
Konrad-Adenauer-Str. 22
79540 Lörrach
Offenes Ferienprogramm