Geschäftsbedingungen VHS-Kurse

Das Programm des Fachbereichs Gestaltung finden Sie auch im Semesterprogramm der VHS Lörrach. Für unsere Kurse gelten die Teilnahmebestimmungen der VHS Lörrach.

Schriftliche Anmeldungen

Bitte melden Sie sich spätestens vier Kalendertage vor Kurs- oder Seminarbeginn an und bedienen Sie sich der eingehefteten Anmeldekarten. Sie können sich auch per Fax oder online anmelden. Mit der Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen der Volkshochschule anerkannt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Schriftliche Abmeldung
Binnen 4 Kalendertagen ( Ausnahmen: Wochenendseminare, Ferienkurse, Kompaktseminare, Studienreisen) nach dem ersten Kurstermin können sich die Teilnehmenden ohne Begründung kostenfrei abmelden. Die Abmeldung muß der Geschäftsstelle schriftlich mitgeteilt werden. Abmeldungen bei der Kursleitung sind nicht zulässig. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung. Ohne fristgemäße Abmeldung ist das volle Kursentgelt zu entrichten. Abmeldungen von Wochenendkursen, Seminaren im Pädagogischen Kontext, Kompaktseminaren, Studienfahrten und Exkursionen sind nur bis zum Anmeldeschluss (=Abmeldeschluss) möglich. Wird die Abmeldung versäumt, so sind die vollen Entgelte zu entrichten. Bei fristgerechter Abmeldung wird das bereits einbezahlte Entgelt zurückerstattet.
Das Risiko einer plötzlichen Erkrankung oder von wichtigen Verhinderungen, die zu einer Nichtteilnahme an Kursterminen führen könnten, tragen generell die Kursteilnehmenden. Die Gebühr wird trotzdem in voller Höhe fällig.

Abmeldung Ferien
Die Dieter-Kaltenbach-Stiftung bietet in allen Schulferien (bis auf die Weihnachtsferien) ein umfassendes Angebot an VHS-Kursen für Kinder und Jugend­liche an. Eine kostenlose Abmeldung ist bis zu 14 Tagen vor Kursbeginn möglich. Danach werden die vollen Kursgebühren ohne Materialgeld einbehalten. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, wird der Kurs in der Regel eine Woche vor Beginn abgesagt. In diesem Falle bemühen wir uns um eine Betreuungsalternative. Sie können die Belegung der Kurse über die Homepage www.kaltenbach-stiftung.de verfolgen.

Bezahlung der Benutzungsentgelte
Die Entgelte für die einzelnen Veranstaltungen sind im Programm vermerkt. Diese Benutzungsentgelte sind nach dem Abmeldeschlusstermin zu entrichten und werden bei vorliegender Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren von der Dieter-Kaltenbach-Stiftung nach Kursbeginn abgebucht. 

Ermäßigungen
Für Kurse und Seminare werden folgende Ermäßigungen gewährt:
- Schüler/innen/Auszubildende/Studierende/ au pair bis zum 25. Lebensjahr: 50%
- Empfänger von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch und Arbeitslosengeld II (Grundsicherung für Arbeitssuchende, SGB II): 50 %
- Empfänger von „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ (SGB XII): 50 %

Für Empfänger nach SGB II besteht die Möglichkeit einer Einzelprüfung durch das Arbeitsamt. Fragen Sie bei Ihrem Arbeitsamt nach.
Der Nachweis für die Berechtigung einer Ermäßigung muss zusammen mit der schriftlichen Anmeldung bei der VHS-Geschäftsstelle vorgelegt werden. Später vorgelegte Nachweise können nicht mehr berücksichtigt werden.

Da Kurse für Kinder und Jugendliche durch die Stadt Lörrach mit 50% bezuschusst werden, können auf Kinder- und Jugendkurse keine weiteren Ermäßigungen gewährt werden.

Durchführung der Veranstaltungen
Ein Kurs/Seminar muss mit mindestens 7 Teilnehmenden belegt sein. Wird diese Belegungszahl nicht erreicht, muß der Kurs grundsätzlich abgesagt werden.
Durch Krankheit oder sonstige Verhinderungen der Kursleitung versäumte Stunden werden nachgeholt.

Änderung/Haftung
Die Dieter-Kaltenbach-Stiftung behält sich notwendige Änderungen gegenüber den Angaben im Programmheft oder im Internet vor.
Die Haftung der Dieter-Kaltenbach-Stiftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Unfälle während der Veranstaltung, auf dem Weg zur und von der Veranstaltungsstätte sowie für Diebstahl und den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen übernimmt die Dieter-Kaltenbach-Stiftung auch bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche keine Haftung.

Gerischtsstand Lörrach